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Allgemeine Teilnahmebedingungen

für die Teilnahme an der LKH Vermittler-Rallye

  1. 1.

    Veranstalter der LKH Vermittler-Rallye ist die Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (im Weiteren LKH).

  2. 2.

    Zur Teilnahme an der LKH Vermittler-Rallye berechtigt sind alle über die Internetseite https://www.lkh-vermittler-rallye.de/ registrierten und mit der LKH in vertraglicher Beziehung stehenden Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO oder Anbindung nach § 34d Abs. 7 GewO, nicht aber Maklerpools und Vergleichsportale – im Weiteren Teilnehmer), die in dem jeweiligen Verlosungszeitraum (vgl. Ziffer 4) Versicherungsverträge vermittelt haben (vgl. Ziffer 5). Das Mindestalter für die Teilnahme an der Verlosung beträgt 18 Jahre. Mitarbeitende der LKH und Mitarbeitende von Dienstleistern der LKH sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

  3. 3.

    Durch die Teilnahme an der LKH Vermittler-Rallye akzeptiert der Teilnehmer ausdrücklich die Teilnahmebedingungen.

  4. 4.

    Durch die Registrierung an der LKH Vermittler-Rallye nimmt der Teilnehmer sowohl an den quartalsweisen Verlosungen als auch an der Gesamtverlosung teil. Es finden für das Jahr 2026 insgesamt 4 Verlosungen (pro Quartal eine) und eine Gesamtverlosung statt. Der Verlosungszeitraum der quartalsweisen Verlosungen entspricht jeweils drei Kalendermonaten, für die Gesamtverlosung dem Kalenderjahr. Die quartalsweisen Verlosungen erfolgen jeweils für drei Kalendermonate als Verlosungszeitraum beginnend ab dem 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 und finden jeweils statt am 01.10.2026 für das erste Quartal (01.01.2026 – 31.03.2026) und für das zweite Quartal (01.04.–30.06.2026), am 01.01.2027 für das dritte Quartal (01.07.2026 – 30.09.2026) und am 01.04.2027 für das vierte Quartal (01.10.2026 – 31.12.2026). Die Gesamtverlosung bezieht den gesamten Zeitraum des Kalenderjahres 2026 mit ein und findet statt am 01.04.2027. Die Teilnahme erfolgt nur für die nach der Registrierung liegenden Verlosungen.

  5. 5.

    a. Jeder nach Ziff. 2 zur Teilnahme berechtigte Teilnehmer erhält für die erfolgreiche Vermittlung von Versicherungsverträgen im jeweiligen Verlosungszeitraum Lose entsprechend der Anzahl der von ihm selbst (d. h. nicht im Wege der Untervermittlung von anderen Vertriebspartnern) vermittelten Versicherungsverträge nach folgendem Verteilungsmuster, wobei die Anzahl der Lose insgesamt auf 36.000 Stück und pro Teilnehmer auf 75 Stück begrenzt ist.

    1 Vertrag ZZV1 x im Lostopf
    1 Vertrag KHZV2 x im Lostopf
    1 Vertrag PKV3 x im Lostopf
    1 Vertrag bKV (Gruppenvertrag)1 x im Lostopf
    Sonstige (alle weiteren verkaufsoffenen LKH-Tarife)1 x im Lostopf

    b. Ein Vertrag gilt nach lit. a erst dann als erfolgreich vermittelt, wenn der Vertrag 3 Monate nach seinem Abschluss weder widerrufen noch auf sonstige Weise beendet worden ist.

    c. An der Verlosung nehmen nur die ersten 36.000 Lose teil. Die Loszuteilung erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Verträge gemäß der unter lit. a dargestellten Gewichtung pro Vertrag, bis die maximale Loszahl erreicht ist. Pro Teilnehmer ist die Anzahl der zu generierenden Lose auf 75 Stück begrenzt. Darüberhinausgehend vermittelte Verträge in dem Zeitraum der Rallye nehmen nicht an der Verlosung teil.

  6. 6.

    Im Rahmen der Verlosung werden für den jeweiligen quartalsweisen oder gesamten Verlosungszeitraum aus den Losen die nachfolgenden Gewinne gezogen. Das Verfahren zur Ermittlung der Gewinne liegt im Ermessen der LKH. Für jeden der nachfolgend dargestellten Gewinne wird nur ein Los gezogen. Die LKH ist berechtigt, den ausgelobten Gewinn durch einen Gewinn, der gegenüber dem ausgelobten Gewinn gleichwertig oder höherwertig ist, zu ersetzen (sog. Ersatzgewinn). Das bedeutet, dass der Ersatzgewinn nur dem Wert nach dem ausgelobten Gewinn zumindest entsprechen muss. Bei dem Ersatzgewinn kann es sich allerdings auch um eine ähnliche Ware (z. B. ein anderes Modell desselben E-Scooter Herstellers) oder Dienstleistung handeln. Ein Rechtsanspruch auf den dargestellten Gewinn (lit. a) besteht also nicht.

    a. Es werden in jeder quartalsweisen Verlosung insgesamt 10 Gewinne gezogen. Vorgesehen ist die folgende quartalsweise Gewinnverteilung:

    • 1 x E-Scooter „Egret Ey!3“
    • 1 x Montblanc Kopfhörer „MB 01 Over-Ear-Kopfhörer“
    • 1 x Oura Ring „4“
    • 1 x Garmin Smartwatch „Venu 4“
    • 1 x Biografie „Christiano Ronaldo“ von Guillem Balagué
    • 1 x Philips Lichtwecker
    • 1 x Hume Body Check oder Hume Band
    • 3 x Amazon Gutscheine über 50 €
  7. 7.

    Es werden in der Gesamtverlosung insgesamt 10 Gewinne gezogen. Vorgesehen ist bei der Gesamtverlosung die folgende Gewinnverteilung:

    • 1 x Apple Watch Ultra 3
    • 1 x Siebträgermaschine „the Oracle™ Touch“
    • 1 x „Dinner in the sky“ für 8 Personen
    • 1 x 7–8 Nächte Lanserhof Kur Classic exklusive Unterkunft ab 2.940,– €
    • 1 x Wochenende in der Lüneburger Heide für 2 Personen inkl. Chester Flug (im Wert von 500 € p. P.)
    • 1 x SONY Playstation 5
    • 1 x Rimowa Original Cabin Luggage
    • 3 x Amazon Gutschein im Wert von 100 €
  8. 8.

    Eine Barauszahlung von Gewinnen ist nicht möglich. Ein eventueller Gewinn kann nicht übertragen, aufgeschoben oder eingetauscht werden.

  9. 9.

    Im Falle eines Gewinns wird der Teilnehmer von der LKH über den zuständigen Ansprechpartner/Maklerbetreuer oder per E-Mail benachrichtigt. Der Teilnehmer ist gehalten, den Gewinn binnen 3 Monaten ab Benachrichtigung entgegenzunehmen. Andernfalls verfällt der Gewinnanspruch. Verfällt der Gewinnanspruch, wird die LKH den Gewinn erneut nach Maßgabe dieser Bedingungen unter den übrigen Teilnehmern verlosen.

  10. 10.

    Der Teilnehmer hat gegenüber der LKH keinen Anspruch auf Auskunft zu der Anzahl der teilnehmenden Lose.

  11. 11.

    Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen jederzeit zu unterbrechen oder zu beenden. Den Teilnehmern stehen in diesem Fall keine Ansprüche gegen die LKH zu.

  12. 12.

    Die LKH behält sich vor, Teilnehmer von dem Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder der Manipulation.

  13. 13.

    Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme am Gewinnspiel entstanden sind, es sei denn, dass solche Schäden vom Veranstalter (seinen Organen, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

  14. 14.

    Für die Teilnahme an der LKH Vermittler-Rallye ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich. Dabei verarbeiten wir nur die personenbezogenen Daten, die zur Durchführung erforderlich sind (Vorname, Nachname, PLZ, Vermittler-ID, E-Mail und Telefonnummer). Die Datenschutzinformationen und Einwilligungserklärung finden Sie hier.

  15. 15.

    Sollten einzelne oder mehrere Regelungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

  16. 16.

    Die LKH Vermittler-Rallye unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Verlosungen von Preisen im Rahmen der LKH Vermittler-Rallye ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

Stand: 29. Mai 2026